Information zu Beiträgen und Kündigungen

Stand 11. April 2021

Liebe Mitglieder,
es gibt immer wieder Nachfragen zu möglichen Beitragsrückzahlungen oder auch, ob der Verein auf den Mitgliedsbeitrag verzichten kann.

Leider ist es uns als gemeinnütziger Verein untersagt, Rückzahlungen oder Befreiungen vorzunehmen.

Wir haben in dieser Hinsicht bei den politischen Institutionen (Bundesministerium für Finanzen) und auch den maßgeblichen Verbänden (Deutscher Olympischer Sportbund und Landessportbund Niedersachsen) nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass der Verein die Gemeinnützigkeit verlieren würde.
Würden wir es machen, so würden wir uns im Sinne des Gesetzes als Vorstand strafbar machen.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir uns an die rechtlichen Vorgaben halten müssen.

Dieses gilt auch zu der Frage einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit. Es gelten die von den Eigentümern des Vereins, also den Mitgliedern, in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen.

Diese Kündigungsmöglichkeiten gibt es

  • Mitglied im Verein VfL von 1861 Horneburg e.V.: zum 31.12. eines Jahres
  • Zusatzbeiträge Fitness: zum 30.06. / 31.12. eines Jahres

Warum gibt es nur eine jährliche Kündigungsmöglichkeit?
Der Verein braucht finanzielle Planungssicherheit. Daher wird auch jährlich ein Haushaltsplan erstellt. Alle Kosten wie Verbandsabgaben, Beiträge an Fachverbände, Versicherungen, Gehälter, Bedienung von Krediten usw. laufen normal weiter.

Liebe Mitglieder, der VfL von 1861 Horneburg e.V. ist euer Verein. Wir der Vorstand, sind von den Mitgliedern beauftragt, den Verein nach bestem Wissen und Gewissen zu führen. Lob und Kritik kann dann auf der nächsten Mitgliederversammlung, voraussichtlich im Herbst 2021 geäußert werden.

Wir hoffen, dass wir gut durch diese schwere Zeit kommen.
In der nie endenden Hoffnung das wir bald wieder beginnen dürfen.
Der Vorstand

Teilen