Beitragsordnung
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Mitgliedsbeiträge | monatlich |
Erwachsene ab 21 Jahre | € 18,50 |
Jugendliche bis 21 Jahre | € 13,00 |
Familie (Erwachsene und Jugendliche bis 21 Jahre) |
€ 37,00 |
Eltern-Kind (1 Kind bis 4 Jahre) | € 22,00 |
Eltern-Kind (2 Kinder bis 4 Jahre) | € 26,50 |
Passiv | € 9,50 |
Zusatzbeiträge (Die Festsetzung erfolgte durch den Vorstand) |
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Sporttreff Fitness / Cardio | |
Erwachsene | € 17,50 |
Jugendliche | € 12,00 |
SportTreff Yoga | |
1x wöchentlich 1 Std. | € 12,00 |
1x wöchentlich 2 Std. | € 23,00 |
Ballett | € 3,00 |
Judo | |
Jahressichtmarke Judo | € 2,00 |
Mattengeld Judo | € 4,00 |
Mitglieder ab 21 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, zahlen bei Vorlage des Ausbildungsnachweises (Schule, Studium, Ausbildung) den Jugendbeitrag.
Für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr wird ein zeitlich begrenzter Schnupperbeitrag angeboten (längstens sechs Monate). Der reduzierte Beitrag (50%) gilt für sechs Monate und ist vom Eintrittsquartal bis zum Ende des nächsten Quartals gültig. Danach erfolgt die Umstellung auf den Jugendbeitrag.
Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Beiträge vierteljährlich im Voraus eingezogen (jeweils am 02.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres).
Ohne SEPA-Lastschriftmandat wird der Beitrag per Rechnung zuzüglich einer Rechnungsgebühr von EUR 10,00 für das ganze Jahr erhoben.
Die Aufnahmegebühr und die Mahngebühr betragen jeweils EUR 10,00.
Die Beiträge im Eintrittsjahr betragen:
bei Eintritt im ersten Quartal voller Jahresbeitrag
bei Eintritt im zweiten Quartal ¾ Jahresbeitrag
bei Eintritt im dritten Quartal ½ Jahresbeitrag
bei Eintritt im vierten Quartal ¼ Jahresbeitrag
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer einmonatlichen Kündigungsfrist schriftlich an den Vorstand zu richten und zum 30.06. bzw. 31.12 jeden Jahres möglich.
Die Festsetzung der Beiträge erfolgte durch den Beschluss der Mitgliederversammlung des VfL von 1861 Horneburg e.V. am 29.09.2022.
Der Vorstand
VfL von 1861 Horneburg e.V.
Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Beitrag gemäß jeweils gültigem Beschluss der Mitgliederversammlung. Die aktuelle Fassung kann zu den Geschäftstzeiten eingesehen bzw. in Schriftform ausgehändigt werden in der Geschäftsstelle, Schützenweg 5.