Beitragsordnung

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Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2026 monatlich  bis 30.06.2026 monatlich
Erwachsene ab 21 Jahre € 20,00 € 18,50
Jugendliche bis 21 Jahre € 14,00 € 13,00
Familie
(Erwachsene und Jugendliche bis 21 Jahre)
€ 40,00 € 37,00
Eltern-Kind (1 Kind bis 4 Jahre) € 24,00 € 22,00
Eltern-Kind (2 Kinder bis 4 Jahre) € 29,00 € 26,50
Passiv € 10,00 € 9,50
Zusatzbeiträge (Die Festsetzung erfolgte durch den Vorstand)
Sporttreff Fitness / Cardio    
Erwachsene € 20,00 € 17,50
Jugendliche € 13,50 € 12,00
SportTreff Yoga    
1x wöchentlich 1 Std. € 13,00 € 12,00
1x wöchentlich 2 Std. € 24,50 € 23,00
Ballett € 4,00 € 3,00
     
Judo ab 01.07.2026 pro Quartal bis 30.06.2026 pro Quartal
Judopass-Lizenz € 6,50 * € 6,00 *
Mattengeld Judo € 14,50 € 12,00

 

*) Die Gebühr für die Judopass-Lizenz von EUR 26,00 ist vom Verein in voller Höhe an den Verband abzuführen und zusammen mit dem Vereinsbeitrag für das I. Quartal zur Zahlung fällig. Bei einem Vereinseintritt innerhalb des Geschäftsjahres wird der Jahresbetrag von EUR 26,00 zusammen mit dem ersten zu zahlenden Beitrag zur Zahlung fällig.

Mitglieder ab 21 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, zahlen bei Vorlage des Ausbildungsnachweis (Schule, Studium, Ausbildung) den Jugendbeitrag.
Für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr wird ein zeitlich begrenzter Schnupperbeitrag angeboten. Der reduzierte Beitrag (50%) gilt für sechs Monate und ist vom Eintrittsquartal bis zum Ende des nächsten Quartals gültig. Danach erfolgt die Umstellung auf den Jugendbeitrag.
Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Beiträge vierteljährlich im Voraus eingezogen (jeweils am 02.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres).
Ohne SEPA-Lastschriftmandat wird der Beitrag per Rechnung zuzüglich einer Rechnungs-gebühr von EUR 10,00 für das ganze Jahr erhoben. Die Aufnahmegebühr und die Mahngebühr betragen jeweils EUR 10,00.

Erfolgt der Beitritt im laufenden Geschäftsjahr, werden die Beiträge monatlich ab dem Eintrittsdatum erhoben (z.B. Eintritt am 10.02. = Beitrag von 11/12 Monaten). (Bis zum 30.06.2026 wurde der Beitrag unabhängig vom Beitrittsmonat für ein ganzes Quartal erhoben). Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich an den Vorstand zu richten und zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres möglich.

Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge soll durch Beschluss der Mitgliederversammlung des VfL von 1861 Horneburg e.V. am 29.03 2026 erfolgen.

Der Vorstand

VfL von 1861 Horneburg e.V.

Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Beitrag gemäß jeweils gültigem Beschluss der Mitgliederversammlung. Die aktuelle Fassung kann zu den Geschäftstzeiten eingesehen bzw. in Schriftform ausgehändigt werden in der Geschäftsstelle, Schützenweg 5.

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